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Folgende Dokumente werden am Standesamt benötigt
- Einen gültigen Paß oder Personalausweis
- Eine Abstammungsurkunde, möglichst nicht älter als 6 Monate (erhältlich
beim Standesamt Ihres Geburtsortes; als Alternative: Eine Abschirft aus dem
Familienstammbuch der Eltern)
- Eine Aufenthaltsbescheinigung, mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit
und des Wohnsitzes. Dieses Dokument stellt die Einwohnermeldestelle Ihres
Hauptwohnsitzes zum Zwecke der Eheschließung aus. Eine Anmeldebestätigung
reicht für das Aufgebot nicht aus.
- Trauzeugen können Sie zwar nach wie vor benennen, sind aber nicht mehr
zwingend vorgeschrieben.
- Haben sie Kinder oder ist einer der Partner noch nicht volljährig,
werden weitere Unterlagen benötigt.
- Besitzt ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsbürgerschaft , wird
ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt (erhältlich bei der zuständigen
Botschaft / Konsulat).
- Einen Nachweis über den derzeit ausgeübten oder erlernten Beruf (z.B. Meisterbrief,
Arbeitszeugnis oder Firmenbescheinigung).
- Wenn Sie eine Eintragung Ihres akademischen Grades oder Ihrer Religionszugehörigkeit
in die Personenstandsbücher wünschen, sind entsprechende Nachweise (z.B. Diplom-,
Promotionszeugnis, Taufschein) beim Aufgebot vorzulegen.
Der erste Schritt
auf dem Weg in das gemeinsame Eheglück ist seit dem 01.07.1998 die sogenannte
Anmeldung zur Eheschließung, die das frühere Aufgebot ersetzt. Wenn Sie erkrankt
sind oder sich im Ausland aufhalten, brauchen Sie jetzt auch nicht mehr persönlich
beim Standesbeamten zu erscheinen. In diesen Fällen genügt eine schriftliche Anmeldung.
Ihre erste Anlaufstelle
bzw. "Anschreibstelle" ist immer das Standesamt am Wohnort einer der beiden Partner. Hier ist es unbedeutend, ob es sich um einen Erst- oder Zweitwohnsitz handelt, so daß Sie hier frei wählen können.
Auch wenn die Trauung in einem anderen Standesamt vollzogen werden soll, wenden Sie sich zuerst an das örtliche Standesamt. Dieses “überweist” Sie dann gegebenenfalls an Ihr Wunschstandesamt, wobei die Anmeldegebühr (ca. 60 DM) dann doppelt zu entrichten ist: 1 x am Wohnort und 1 x am Standesamt Ihrer Wahl.
Bei heißbegehrten Terminen
sollten Sie frühstmöglich, d.h. 6 Monate vor dem Wunschdatum, die Eheschließung anmelden. Nachdem der Standesbeamte Ihre Ehefähigkeit geprüft und festgestellt hat, können Sie dann innerhalb von 6 Monaten zur Tat schreiten und Ihre Liebe amtlich besiegeln.
TIPP
Namensänderung - mit welchem Paß in die Flitterwochen?
Wenn sich bei einem von Ihnen der Name ändert und Sie gleich nach der Hochzeit für die Flitterwochen ins Ausland schwebt, dann sollten Sie dies dem Standesamt direkt bei der Anmeldung
zur Eheschließung mitteilen. Dann erhalten Sie nach der standesamtlichen Trauung
sofort einen Reisepaß und Personalausweis mit dem neuen Namen. In Ausnahmefällen
(bei gutgelaunten Beamten) erstellt das Amt auch einen vorläufigen Reisepaß. Andere
Möglichkeit: Die Reise auf den "alten Namen" buchen und mit altem, aber gültigen
Paß nach der Hochzeit verreisen. Nach den Flitterwochen dann die neuen Papiere
beantragen.
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